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Informationen zur Genossenschaft

Das Landkreissiedlungswerk Neustadt an der Waldnaab ist seit ihrer Gründung 1951 eine eingetragene Genossenschaft. Dies bedeutet, dass jeder Mieter auch zwangsläufig Mitglied bei unserer Genossenschaft wird. Somit sind unsere Mieter nicht nur Wohnungsnutzer, sondern können sich auch aufgrund ihrer Mitgliedschaft aktiv bei unserer jährlichen Generalversammlung an der Entwicklung der Genossenschaft beteiligen. Pro Wohnung wird nur ein Mieter auch Mitglied der Genossenschaft. Durch die Mitgliedschaft wird ein Pflichtanteil in Höhe von 155,00 € (bei Abschluss des Mietvertrages) fällig. Weiterhin wird ein Beitrittsgeld in Höhe von einmalig 30,00 € erhoben. Der Pflichtanteil wird nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder an den dann ehemaligen Mieter ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung eines Genossenschaftsanteils zum Jahresende erfolgt und daraufhin die Kündigungsfrist von einem Jahr beginnt. Nach Durchführung der daraufhin stattfindenden Generalversammlung wird der Genossenschaftsanteil ausbezahlt.

 

Beispiel:

Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft am 27.01.2019.
Ihre Kündigung wird zum Ende des Kalenderjahres, dem 31.12.2019, wirksam.
Die Kündigungszeit beträgt ein Jahr, bis 31.12.2020.
Der Genossenschaftsanteil wird einen Tag nach der daraufhin stattgefundenen Generalversammlung (meist im Juni, beispielsweise 27.06.2021) ausbezahlt.